• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo-Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, Fr 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00

Klasse C+E

   Infos zur Ausbildung

Was darf man lenken? 

  • Der Führerschein der Klasse CE umfasst ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
  • Die Klasse CE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und C1E.
  • Die Lenkberechtigung für die Klasse CE umfasst zusätzlich auch die Lenkberechtigung für die Klasse DE, wenn der Lenker die Lenkberechtigung für die Klasse D besitzt.

Mindestalter

  • 21 Jahre oder
  • 18 Jahre und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • 18 Jahre und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“
  • 18 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten

Befristung

Die Lenkberechtigung für die Klasse CE muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

  • Unter 60 Jahren: Alle fünf Jahre
  • Ab 60 Jahren: Alle zwei Jahre