Mindestalter: Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 18. Geburtstag begonnen werden.
Theorieausbildung:
6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse C1E (CE)
Fahrausbildung:
Bei Ersterteilung von B, C1, C1E: 8 B, 10 C, 4 C1E
Bei Ausdehnung von C1 auf C1E: 3 C1E
Bei Ausdehnung von B auf C1 und C1E: 6 C1, 4 C1E
Theorieprüfung:
Mindestalter 17 1/2 Jahre
Ärztliches Gutachten
Abschluss der Theorieausbildung
Fahrprüfung:
Frühestens am 18. Geburtstag
Nach bestandener Theorieprüfung C1E
Bei Kombination mit B: Bestandene Theorie- und Praxisprüfung Klasse B
Abschluss der Praxisausbildung
Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.