• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo-Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, Fr 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00

Klasse A

   Anmeldung

Die Klasse A kann direkt oder als Umstieg von A1 oder A2 erworben werden.
Nachstehend ist der Direktzugang zum eigenen Führerschein beschrieben, Informationen zum Umstieg finden Sie anschließend.

Mindestalter

Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 24. Geburtstag begonnen werden.

Theorieausbildung

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F)
  •   6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A

Fahrausbildung

  •   4 Lektionen Grundausbildung
  • 10 Lektionen Ausfahrt
  • Sonderregelung für Personen ab +39 Jahren: 16 Lektionen Fahrausbildung

Theorieprüfung

  • Mindestalter 23 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung
  • Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B oder F)
  • Zusatzwissen „A“

Praxisprüfung

  • Frühestens am 24. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
    • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier

Mehrphasenausbildung (sofern nicht schon bei A1 oder A2 absolviert):

Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind zwei Module zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch zwei bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung
  • Perfektionsfahrt  vier bis vierzehn Monate nach der Führerscheinausstellung und frühestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining

 

Umstieg von Klasse A2 auf A:

Nach 2 Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung gibt es 2 Möglichkeiten:

  • 7 Praxislektionen (keine Prüfung vorgeschrieben) oder
  • Eine praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A (keine Ausbildung vorgeschrieben)

Umstieg von Klasse A1 auf Klasse A:

Nach 4 Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung:

  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Eine praktische Fahrprüfung

Nicht möglich ist ein erleichterter Umstieg von Code 111 auf die Klasse A

„Fahren lernen muss auch Spaß machen“

Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden.
Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz. Das Lerntempo und die dadurch gewonnene Sicherheit bestimmst nur du. So hast du die Gewissheit, dich nie überfordert zu fühlen.

P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.