• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo. - Do. 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, (Mi. - 17:00, Fr. - 16:00)

Klasse D1

   Anmeldung

Mindestalter:

  • 21 Jahre

Die Ausbildung darf 6 Monate Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Theorieausbildung:

  • Bei Ausdehnung von B:  8 Lektionen
  • Bei Ausdehnung von C/C1: 4 Lektionen

Fahrausbildung:

  • Bei Ersterteilung von B, D1: 8 B, 12 D1
  • Bei Ausdehnung von B auf D1: 8 D1
  • Bei Ausdehnung von C1 auf D1: 4 D1

Theorieprüfung:

  • Mindestalter 20 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung

Fahrprüfung:

  • Frühestens am 21. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung D1
  • Bei Kombination mit B: Bestandene Theorie- und Praxisprüfung Klasse B
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Die praktische Prüfung wird mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
    • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier