15 Jahre bei Einwilligung eines Erziehungsberechtigen
Mit der Ausbildung kann 2 Monate vor dem Geburtstag begonnen werden, die Führerscheinausstellung kann allerdings frühestens am Tag des Geburtstags erfolgen.
Theorieausbildung:
6 Theorielektionen.
Fahrausbildung:
6 Fahrlektionen als Grundausbildung am Übungsplatz in der Gruppe
2 Fahrlektionen im Straßenverkehr
Theorieprüfung:
Die Theorieprüfung findet nur mehr am Computer statt. Es gibt keine fixen Tage für die Mopedprüfung.
Bitte einfach einen Termin bei uns im Büro vereinbaren (mind. einen Woche vorher).
Es gibt keine Praxisprüfung!
Gesundheitliche Eignung:
Eine ärztliche Untersuchung ist nur für Bewerber über 20 Jahre verpflichtend!
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
Nach der Ausbildung und bestandener Theorieprüfung übergibt die Fahrschule den vorläufigen Führerschein ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrschule als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.