• 07672 722 07
  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo-Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, Fr 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00

Klasse AM

   Anmeldung

 Mindestalter:

  • 16 Jahre
  • 15 Jahre bei Einwilligung eines Erziehungsberechtigen
  • Mit der Ausbildung kann 2 Monate vor dem Geburtstag begonnen werden, die Führerscheinausstellung kann allerdings frühestens am Tag des Geburtstags erfolgen.

Theorieausbildung:

  • 6 Theorielektionen.

Fahrausbildung:

  • 6 Fahrlektionen als Grundausbildung am Übungsplatz in der Gruppe
  • 2 Fahrlektionen im Straßenverkehr

Theorieprüfung:

  • Die Theorieprüfung findet nur mehr am Computer statt. Es gibt keine fixen Tage für die Mopedprüfung.
    Bitte einfach einen Termin bei uns im Büro vereinbaren (mind. einen Woche vorher).
  • Es gibt keine Praxisprüfung!

Gesundheitliche Eignung:

  • Eine ärztliche Untersuchung ist nur für Bewerber über 20 Jahre verpflichtend!

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach der Ausbildung und bestandener Theorieprüfung übergibt die Fahrschule
    den vorläufigen Führerschein
    ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
  • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrschule als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier