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Klasse B – L17

   Anmeldung

Mindestens 3.000km Fahrpraxis und eine professionelle Ausbildung ermöglichen das Autofahren schon mit 17.
…das heißt: Fahrschulausbildung und privates Üben kombiniert garantieren die beste Ausbildung.

Voraussetzungen Kandidat(in):

  • Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
  • Ärztliches Gutachten
  • Grundausbildung

Voraussetzungen Begleiter:

  • Besitz der Lenkberechtigung für die betreffende Klasse seit mindestens sieben Jahren
  • Fahrpraxis in der beantragten Klasse in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
  • Keine Bestrafung wegen eines Entzugsdelikts und keine zwei zu berücksichtigenden Vormerkungen in den dem Antrag unmittelbar vorangegangenen drei Jahren
  • Besonderes Naheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber
  • Die Begleitperson darf für ihre Tätigkeit kein Entgelt annehmen.

Grundausbildung:

  •  32 Theorielektionen
  •  3 Fahrlektionen Vorschulung
  •  3 Fahrlektionen Grundschulung
  •  6 Fahrlektionen Hauptschulung
  •  1 Lektion Theoretische Einweisung für Kandidat und Begleiter
  • Die Fahrschule stellt eine Bestätigung aus

Die Bezirkshauptmannschaft erteilt die Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten

  • Der Bescheid ist während der Übungsfahrten mitzuführen
  • Das Übungsfahrzeug ist mit Schildern zu kennzeichnen (in der Fahrschule erhältlich)
  • Das Übungsfahrzeug darf ein Schalt- oder Automatikgetriebe haben
  • Alle Fahrten sind in einem Fahrtenprotokoll einzutragen (ist in der Fahrschulbroschüre enthalten)
  • Mindestens 3.000 km üben und im Fahrtenprotoll eintragen

Begleitende Schulungen:

  • Nach den jeweils 1.000 km Übungsfahrten (verteilt auf mindestens 2 Wochen) erfolgt in der Fahrschule eine Beobachtungsfahrt und anschließend eine theoretische Besprechung gemeinsam mit Kandidat, Begleiter und Fahrlehrer
  • Wird während der Begleitenden Schulung auch in der Nacht gefahren, kann die Nachtfahrt in der Fahrschule entfallen

Perfektionsschulung:

  •   2 Fahrlektionen inkl. Autobahnfahrt
  •   1 Fahrlektion Prüfungsvorbereitung

Theorieprüfung:

  • Mindestalter 15 1/2 Jahre
  • Abschluss der Theorieausbildung

Fahrprüfung:

  • Frühestens am 17. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Die praktische Prüfung kann mit dem Übungsfahrzeug oder dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt werden

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
  • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • Außerhalb von Österreich darf mit der L17-Lenkberechtigung  in Deutschland, England, Nordirland und Dänemark anerkannt
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier

 

Mehrphasenausbildung:
Aufgrund der umfangreichen Basisausbildung sind innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung zwei Module zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch drei bis neun Monate nach der Führerscheinausstellung
  • Perfektionsfahrt  sechs bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung

„Fahren lernen muss auch Spaß machen“

Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden.
Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz.
Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!

P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.