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  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo-Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, Fr 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00

Klasse A1

   Anmeldung

Die Klasse A1 kann als eigener Führerschein oder als Ergänzung zum Führerschein B (Code 111) erworben werden.
Nachstehend ist der Zugang zum eigenen Führerschein beschrieben, Informationen zum Code 111 finden Sie hier

Mindestalter

Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Damit kann gleichzeitig auch die L17 Ausbildung begonnen werden.

Theorieausbildung

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F)
  •   6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A

Fahrausbildung

  •   4 Lektionen Grundausbildung
  • 10 Lektionen Ausfahrt

Theorieprüfung

  • Mindestalter 15 1/2 Jahre
  • Ärztliches Gutachten
  • Abschluss der Theorieausbildung
  • Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F)
  • Zusatzwissen „A“

Praxisprüfung

  • Frühestens am 16. Geburtstag
  • Nach bestandener Theorieprüfung
  • Abschluss der Praxisausbildung
  • Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses

Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:

  • Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
    • den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
    • ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
    • bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
  • Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
  • Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
  • Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
  • Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
  • den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier

Mehrphasenausbildung:

Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind zwei Module zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch zwei bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung
  • Perfektionsfahrt  vier bis vierzehn Monate nach der Führerscheinausstellung und frühestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining

„Fahren lernen muss auch Spaß machen“

Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden.
Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz.

P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.