Klasse F (Traktor)
Mindestalter
Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Damit kann gleichzeitig auch die A1 und die L17 Ausbildung begonnen werden.
Theorieausbildung
- 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse)
- 4 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse F
Fahrausbildung
Theorieprüfung
- Mindestalter 15 1/2 Jahre
- Ärztliches Gutachten
- Abschluss der Theorieausbildung
- Grundwissen (entfällt bei Besitz einer anderen Führerscheinklasse)
- Zusatzwissen „F“
Praxisprüfung
- Frühestens am 16. Geburtstag
- Nach bestandener Theorieprüfung
- Abschluss der Praxisausbildung
- Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
- Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
- den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
- ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
- bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
- Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
- Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
- Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
- Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.
- den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier