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Anmeldung |
Eine Lenkberechtigung für die Klasse C darf nur bei Besitz der Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt werden.
Wird die Klasse B und C gleichzeitig beantragt, muss die theoretische und praktische Fahrprüfung für die Klasse B bestanden sein, um zur praktischen Fahrprüfung für die Klasse C zugelassen zu werden.
Mindestalter:
Die Ausbildung darf 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden
Theorieausbildung:
Fahrausbildung:
Theorieprüfung:
Fahrprüfung:
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins: