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  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo-Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, Fr 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00

Klasse C

   Infos zur Ausbildung

Was darf man lenken? 

  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Die Klasse C1 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, F und C1.

Ziehen von Anhängern

  • Mit dem Führerschein der Klasse C darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.

Mindestalter

  • 21 Jahre oder
  • 18 Jahre und Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises
  • 18 Jahre und erfolgreicher Abschluss des Lehrberufs „Berufskraftfahrer“ bzw. „Berufskraftfahrerin“
  • 18 Jahren und Einschränkung auf das Lenken von bestimmten Fahrzeugen zum Zweck der Erfüllung öffentlicher Aufgaben oder zum Zweck der technischen Entwicklung bei Reparatur- und Wartungsarbeiten

Befristung

Die Lenkberechtigung für die Klasse C muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

  • Unter 60 Jahren: Alle fünf Jahre
  • Ab 60 Jahren: Alle zwei Jahre