Klasse B

Was darf man lenken?
Kraftwagen mit:
- nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
- einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Eigenmasse von mehr als 400 kg
Ziehen von leichten Anhängern:
- höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg
- Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs muss mehr als doppelt so groß sein wie die momentane Gesamtmasse des Anhängers.
Ziehen von schweren Anhängern:
- höchstes zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg
- höchste zulässige Gesamtmasse beider Fahrzeuge max. 3.500 kg
- mit Code 96 (zusätzliche Schulung) 4.250 kg
- bei Anhängern einer Auflaufbremsanlage darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
- Bei geländegängigen PKW und Kombis (M1) oder LKW (N1) darf die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder den 1,5-fachen Wert der höchsten zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigen.
- Für Kombinationen, die diese Grenzen überschreiten, gibt es z.B. die Klasse B+E (Link)
Code 111
Krafträder Klasse A1 mit:
- einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
- wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung Besitz der Lenkberechtigung B
- nicht mehr in der Probezeit
- Nachweis einer Schulung im Lenken von derartigen Krafträdern
Mindestalter: