Wie ist das jetzt wirklich?
Das ist toll! Strafpunkte für unfallträchtige Delikte!
Risikolenker bei Zeiten aus dem Verkehr ziehen. Das ist der Sinn des Vormerksystems.
Der Strafkatalog umfasst folgende Vergehen:
Wer ein „Vormerkdelikt“ begeht, für den setzt es eine Eintragung in das örtliche Führerscheinregister.
FÜHRERSCHEINENTZUG für 3 Monate beim dritten Verstoß
Wer innerhalb von zwei Jahren einen weiteren Verstoß begeht, muss entweder ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren – je nachdem, um welches Delikt es sich handelt.
STREICHUNG bei korrektem Verhalten!
Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren automatisch gelöscht, wenn sich die betreffenden Autofahrer kein weiteres Delikt zu Schulden kommen lassen.
GELTENDE Bestimmungen bleiben aber nach wie vor in Kraft!
Also alle bisher geltenden Vergehen, die einen Entzug des Führerscheins zu Folge haben, bleiben vom Vormerksystem unberührt. So müssen Autolenker weiterhin ihren Schein abgeben, wenn sie beispielsweise die höchstzulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h übertreten!!
………..für unsere allgemeine Sicherheit bestimmt ein weiterer Maßstab!!