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Punktesystem

Wie ist das jetzt wirklich?
Das ist toll! Strafpunkte für unfallträchtige Delikte!

Risikolenker bei Zeiten aus dem Verkehr ziehen. Das ist der Sinn des Vormerksystems.

Der Strafkatalog umfasst folgende Vergehen:

  • Die Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg,
  • Nichtbeachtung des Zeichens „Halt“,
  • Nichtbeachtung des Rotlichts,
  • Nichtbeachtung des Rotlichts bei Bahnübergängen und Umfahren bereits geschlossener Schranken,
  • Fahren auf dem Pannenstreifen und damit die Behinderung von Einsatzfahrzeugen,
  • Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen,
  • Übertretung der Verordnung bzgl. Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
  • Lenken eines Fahrzeuges, dessen technischer Zustand oder nicht gesicherte Beladung eine Gefährdung darstellt,
  • Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei Lkw-Lenkern
  • Übertretung der 0,1 Promille-Obergrenze bei Bus-Lenkern,
  • Übertretung der 0,5 Promille-Obergrenze (alle Lenker)
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung,
  • Halten eines unzureichenden Sicherheitsabstandes von 0,2 – 0,4 Sekunden

Wer ein „Vormerkdelikt“ begeht, für den setzt es eine Eintragung in das örtliche Führerscheinregister.

FÜHRERSCHEINENTZUG für 3 Monate beim dritten Verstoß

Wer innerhalb von zwei Jahren einen weiteren Verstoß begeht, muss entweder ein Fahrsicherheitstraining, eine Nachschulung, eine Perfektionsfahrt oder einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren – je nachdem, um welches Delikt es sich handelt.

STREICHUNG bei korrektem Verhalten!

Dagegen wird eine Vormerkung nach zwei Jahren automatisch gelöscht, wenn sich die betreffenden Autofahrer kein weiteres Delikt zu Schulden kommen lassen.

GELTENDE Bestimmungen bleiben aber nach wie vor in Kraft!

Also alle bisher geltenden Vergehen, die einen Entzug des Führerscheins zu Folge haben, bleiben vom Vormerksystem unberührt. So müssen Autolenker weiterhin ihren Schein abgeben, wenn sie beispielsweise die höchstzulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h übertreten!!

………..für unsere allgemeine Sicherheit bestimmt ein weiterer Maßstab!!