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Klasse B+E

   Infos zur Ausbildung

Damit darf man ab dem 18. Lebensjahr Zugfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, die als Kombination nicht mehr von der Klasse B umfasst sind, lenken.

Das Ziehen von Anhängern, die als einzige Bremsanlage eine Auflaufbremsanlage haben, ist nur zulässig, wenn die momentane Gesamtmasse des Anhängers weder die höchste zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges – bei geländegängigen PKW und Kombis ist das 1,5-fache dieses Wertes maßgebend noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.

Der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. Die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte der beiden Fahrzeuge darf 7.000 kg nicht übersteigen.

Zu beachten!

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit dieser Kombination beträgt 50 km/h im Ortsgebiet, 70 km/h auf Freilandstraßen, 80 km/h auf Autostraßen und 80 km/h auf Autobahnen.

Vereinfachte Fahrprüfung für Besitzer der Klassen B UND F

Personen, die seit mindestens drei Jahren im Besitz der Lenkberechtigung für die Klassen B UND F oder B UND C sind und sich bereits eine längere Praxis beim Ziehen von schweren Anhängern (im Rahmen der Lenkberechtigung für die Klasse B und/oder die Klasse F) erworben haben, benötigen nur eine praktische Fahrprüfung, um eine Lenkberechtigung für die Klasse B+E zu erwerben.

Der Theoriekurs und die Theorieprüfung entfallen.