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  • BÜROZEITEN Vöcklabruck
    Mo-Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00, Fr 09:00 - 12:00, 13:00 - 16:00

Klasse D

   Infos zur Ausbildung

Was darf man lenken? 

  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz
  • Sonderkraftfahrzeuge

Die Klasse D umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse D1.

Ziehen von Anhängern

  • Mit dem Führerschein der Klasse D darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.

Mindestalter

  • 24 Jahre
  • 21 Jahre:
    • Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Gelegenheitsverkehrs- oder Kraftfahrliniengesetz ist
    • Bei Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter deren Aufsicht verwendet werden.
    • Bei Fahrzeugen, mit denen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße gemacht werden

Befristung

Die Lenkberechtigung für die Klasse D muss regelmäßig verlängert werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

  • Unter 60 Jahren: Alle fünf Jahre
  • Ab 60 Jahren: Alle zwei Jahre